Übersetzungsdienstleistungen und Sprachverarbeitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Übersetzung

STT (Société de Traduction Technique)
Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 150.000 €
Eingetragen bei dem Gesellschafts- und Handelsregister Bar-le-Duc unter der Nr. 347 887 762
Firmensitz: 5 avenue Gaston Rolland, 55840 THIERVILLE

1. Anwendungsgebiet der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen alle unsere Geschäfte den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen.

1.2. Die telefonische oder schriftliche Auftragserteilung zieht automatisch die vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen nach sich, unabhängig von seiner Nationalität und ungeachtet aller Klauseln oder Bestimmungen des Kunden, insbesondere seiner möglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die uns gegenüber nicht geltend gemacht werden können.

1.3. Der Umstand, dass STT irgendeine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Geltendmachung gewertet werden.

2. Bestellung

2.1. Jede Bestellung muss eine genaue schriftliche Bedarfsbeschreibung des Kunden enthalten, auf deren Grundlage wir auf seinen Wunsch hin ein Angebot erstellen.

2.2. Für jede Anfrage wird systematisch ein Kostenvoranschlag erstellt.Unsere Preise berechnen wir nach der Art der Leistung, der Art des Dokuments, der Sprachkombination, dem Umfang, dem technischen Schwierigkeitsgrad und dem Format des Ausgangsdokuments.Ein Projekt kann in Rechnung gestellt werden:
je Wort Ausgangstext,
je Wort Zieltext,
zum Stundensatz,
je Leistung.
Ein Projekt kann darüber hinaus Gegenstand ergänzender Leistungen sein (Formatierung, Beglaubigung, Abschrift, Anmieten von Dolmetscherausstattungen usw.).Die Möglichkeit der Nutzung von CAT-Tools kann zu einer Reduzierung der Kosten beitragen.

2.3. Unser Angebot gilt nur für die jeweilige Transaktion und ist unverbindlich, soweit es nicht mit dem Vermerk "verbindliches Angebot" versehen ist. Die Bindefrist beträgt 1 Monat.

2.4. Die Verpflichtung zur Ausführung der Leistung wird verbindlich:
sobald der Kunde unser Angebot schriftlich angenommen hat,
oder sobald wir die Anfrage oder die Bestellung des Kunden schriftlich angenommen haben.

2.5. Im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten als zusätzliche Leistungen.

2.6. Ein für eine Leistung erstelltes Angebot versteht sich vorbehaltlich Verzug bei der Lieferung des zu übersetzenden Materials.

2.7. Wir legen unsere Preise und Fristen auf der Grundlage der Mengenangaben und Spezifikationen fest, die wir zur Angebotserstellung erhalten. Sie werden ggf. unter Berücksichtigung des tatsächlichen Umfangs, der tatsächlich erbrachten Leistung und der tatsächlichen Bedingungen der Leistungserbringung angepasst.

2.8. Für den Fall einer erheblichen Änderung des Materials oder der Leistung behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise und unsere Fristen anzupassen und den Vertrag zu kündigen, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

2.9. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Steuern. Wir berechnen unsere Preise immer auf der Grundlage einer Pauschale (pro Wort Zieltext, je Zeiteinheit, ...).

2.10. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, basieren unsere Preise auf den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden wirtschaftlichen Bedingungen und können in Abhängigkeit von der Entwicklung dieser Bedingungen angepasst werden.

2.11. Soweit die Person, die die Annahme unseres Angebots unterschreibt, nicht ausdrücklich erklärt, im Namen und auf Rechnung eines angegebenen Dritten zu handeln, gilt diese Person als Auftraggeber der Übersetzung.

3. Auftragsausführung

3.1. Die Frist für die Ausführung der Leistung läuft ab dem Tag unserer schriftlichen Annahme des Kundenauftrags.

3.2. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise an einen Dritten weiterzuvergeben, und verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass diese Dritten das gleiche Qualitäts- und Geheimhaltungsniveau gewährleisten.

3.3. Die Übersetzungen werden gemäß den Fachregeln und der Leistungsbeschreibung ausgeführt.

3.4. Die Leistung wird während der normalen Arbeitszeiten ausgeführt. Wenn die Ausführung der Leistung Überstunden notwendig macht, findet der gesetzlich vorgesehene Zuschlag Anwendung.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung der Leistungen gilt als am Versandtag erfolgt.

4.2. Wir haften nicht für Überschreitungen der Lieferfristen, die weder die Stornierung der Bestellung noch Verzugsentschädigungen nach sich ziehen können. Wird keine Frist angegeben, so stellt das Angebot keine Verpflichtung zur sofortigen Ausführung dar.

4.3. STT ist von jeder Fristzusage entbunden,
wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht beachtet werden,
wenn die für die Erstellung der Übersetzung notwendigen Informationen nicht rechtzeitig geliefert wurden,
im Fall höherer Gewalt: Ausfall des Internet-Providers, der Software, des Datenservers, Störung der Postdienste usw.

4.4. Die Wahl eines Spediteurs oder Auslieferers durch uns verleiht uns nicht die Eigenschaft eines Kommissionärs. Bei Beschädigung, Verlust oder Vertauschung obliegen dem Kunden alle zur Wahrung seiner Rechte notwendigen Formalitäten.

5. Rechnungsstellung und Zahlung

5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar per Bankscheck ab Eingang bei der angegebenen Rechnungsadresse.

5.2. Die Rechnungen werden am Tag des Versandes der Übersetzung oder des Endes der Leistung ausgestellt.

5.3. Unsere Preise verstehen sich zahlbar rein netto bei Lieferung. Bei Leistungen von besonderem Umfang oder mit besonderen Lieferfristen verstehen sich die Preise jedoch zahlbar:
30 % bei Auftragserteilung,
70 % während der Ausführung, in einer oder mehreren Raten, mit Leistungsfortschritt.

5.4. Abweichend von § 1153 des frz. bürgerlichen Gesetzbuchs führen Zahlungsverzug oder Nichtzahlung automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung:
zur sofortigen Fälligkeit aller von dem Kunden geschuldeten Beträge;
zur Anwendung von Vertragsstrafen wegen Zahlungsverzug in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich einer Entschädigung von mindestens 40 Euro für Einziehungskosten;
zur Aussetzung möglicher laufender Aufträge.

5.5. Mögliche Reklamationen oder Streitigkeiten berechtigen den Käufer nicht, die Bezahlung der Rechnung auszusetzen. Ein Verrechnungs- oder ein Einbehaltungsrecht an unseren Forderungen wird nicht gewährt. Unsere Rechnungen können nur durch von uns ausgestellte Gutschriften ganz oder teilweise storniert werden.

5.6. Für den Fall einer ungünstigen Entwicklung der Kreditwürdigkeit unseres Kunden während der Auftragsausführung behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder Zahlungsgarantien zu verlangen.

6. Kündigung

6.1. Für den Fall der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen, oder wenn gegen den Kunden ein Betriebssanierungs- oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder seine Erfüllung entschädigungslos auszusetzen und die sofortige Zahlung der fälligen Beträge zu verlangen.

6.2. Möglicher Verzug bei der Lieferung der Leistung rechtfertigt nicht die Stornierung des Auftrags, den Einbehalt laufender Zahlungen oder die Verweigerung der Annahme der Übersetzung bei Lieferung.

6.3. Bei Stornierung des Auftrags oder einseitiger Kündigung des Dienstleistungsvertrags durch den Kunden sind die Beträge fällig, die dem zum Zeitpunkt der Kündigung ausgeführten Teil der Leistung entsprechen. Dazu gehören auch die Kosten der von uns bereits ausgeführten übersetzungsvorbereitenden Arbeiten (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Vorbereitung des Materials, Terminologiesuche, Dokumentation, technische Studien, Korrektur des zu übersetzenden Materials, Versionserstellung für die Übersetzung) sowie die dabei angefallenen Aufwendungen (Kauf oder Anmieten von Hardware, Software und sonstigen Ressourcen).
Bei Auftragsstornierung durch den Kunden behalten wir geleistete Vorauszahlungen jedoch in jedem Fall als Kündigungsentschädigung ein.

6.4. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne berechtigten Grund einseitig, so hat er uns für die Zeit zu entschädigen, die wir für die Ausführung der von ihm in Auftrag gegebenen Leistung reserviert haben, wenn es uns nicht gelingt, diese Zeit produktiv zu nutzen. Diese Entschädigung beträgt 50 % des für die Ausführung des stornierten Teils der Leistung veranschlagten Preises.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen und tatsächlichen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Die vorliegende Bestimmung wird durch ein Vergleichsverfahren oder die Insolvenz des Kunden nicht geändert.

7.2. Die Gefahr geht mit Lieferung der Übersetzung auf den Kunden über.

7.3. Soweit nicht anders vereinbart, bleiben im Rahmen der Ausführung unserer Leistungen erstellte Terminologie- und Satzverzeichnisse unser Eigentum.

7.4. Die Sorge um die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an den Datenträgern und den Gegenständen der Übersetzung obliegt dem Kunden.

7.5. Der Kunde stellt uns frei von allen Forderungen oder Klagen aller Art seitens Dritter, wegen angeblicher Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts oder wegen unlauteren Wettbewerbs in Zusammenhang mit der Nutzung aller übermittelten Dokumente.

8. Haftung

8.1. Wir haften nur für nachweisliche Fehler bei der Ausführung ordnungsgemäß bestellter Leistungen und verweisen darauf, dass wir einer Leistungsverpflichtung unterliegen.

8.2. Wir können keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn die streitige Übersetzung von dem Kunden selbst oder in seinem Auftrag von Dritten überarbeitet wurde.

8.3. Wir können keinesfalls haftbar gemacht werden für mangelnde Qualität der Übersetzung aufgrund von Mängeln, Mehrdeutigkeiten, Anomalien oder Auslassungen im Original oder von fehlerhaften oder mangelnden Informationen seitens des Kunden über mit der Umsetzung des Inhalts der Übersetzung oder mit der Anwendung besonderer Hard- oder Software verbundene Risiken.

8.4. Wir können keinesfalls haftbar gemacht werden für mangelnde Qualität der Übersetzung aufgrund von Mängeln, Mehrdeutigkeiten, Anomalien von Material (Terminologie, Formulierungen, Übersetzungsspeicher, Rechtsvorschrift, Hinweis, Bon oder Coupon oder Sonstiges), das der Kunde mit der ausdrücklichen Bitte um Integration in den Text der Übersetzung liefert.

8.5. Unsere Haftung bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung unserer Vertragspflichten beschränkt sich allein auf den für die streitige Leistung in Rechnung gestellten Betrag. Wir können keinesfalls haftbar gemacht werden für mögliche indirekte Schäden, wie insbesondere geschäftliche Nachteile, Kundenverlust, Geschäftsstörung, Schädigung des Markenimage, ...

8.6. Wenn festgestellt wird, dass ein Element der Übersetzung oder ein sonstiges von uns geliefertes Element fehlerhaft ist, und dass wir zu seiner Ersetzung oder Nachbesserung verpflichtet sind, sind wir lediglich zur Lieferung dieses Elements innerhalb angemessener Fristen oder zur Rückerstattung verpflichtet, unter Ausschluss aller möglicherweise in Rechnung gestellten Nebenkosten, insbesondere Kosten für Aus- und Wiedereinbau, sowie aller sonstigen direkten oder indirekten Schäden, die ggf. durch eine Nichtkonformität verursacht wurden.

8.7. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind wir, wenn unsere Übersetzung in eine oder mehrere andere Übersetzungen integriert wird, nicht verpflichtet, die Kompatibilität oder die Einheitlichkeit des so gebildeten Ganzen zu gewährleisten.

8.8. Im Fall höherer Gewalt (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Streik, EDV-Panne) sind wir von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden entbunden.

9. Geheimhaltung

9.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle (mündlichen oder schriftlichen) Informationen, die sie im Rahmen ihrer Beziehungen zu der anderen Partei erlangt oder erstellt, vertraulich zu behandeln, und diese Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, soweit sie nicht gesetzlich zur Offenlegung des Inhalts verpflichtet ist und mit Ausnahme von Informationen, die bereits Gemeingut sind.

9.2. Jede Partei verpflichtet sich, die vorliegende Geheimhaltungspflicht einzuhalten und für deren Einhaltung durch ihre Mitarbeiter und durch an den Aufträgen beteiligte Dritte (insbesondere Übersetzer und Dolmetscher) zu sorgen.

9.3. Es ist uns jedoch ausdrücklich gestattet, den Namen des Kunden oder die Leistungen als Geschäftsreferenz anzugeben, soweit der Kunde dies nicht zuvor abgelehnt hat.

10. Speicherung und nutzung von daten

10.1. Für jede Anforderung eines Kostenvoranschlags werden die Daten der Benutzer für eine Mindestdauer von zwei Jahren in unserem IT-System gespeichert. Die bei der Erstellung eines Kundenkontos bereitgestellten Daten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Benutzers gelöscht. Alle bereitgestellten Daten werden nur zu den Zwecken genutzt, die im Kontaktformular, in der Anforderung eines Kostenvoranschlags oder zur Erstellung eines Kundenkontos angegeben sind. Nur von STT zugelassene Personen haben Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Benutzer.

11. Geltendes Recht, Gerichtsstand

11.1. Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich französischem Recht.

11.2. Alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Lieferung unserer Leistungen oder der Bezahlung unserer Rechnungen unterliegen der Zuständigkeit des Gerichts an unserem Firmensitz.

Sollten Schwierigkeiten bei der Auslegung dieses Rahmenvertrages auftreten, ist nur die französische Fassung, welche auf Anfrage verfügbar ist, verbindlich.

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Gesetzliche Erwähnungen